Überstunden und Urlaubsvergütung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Überstundenvergütung, wobei sorgfältig geprüft werden muss, ob und in welchem Umfang Überstunden durch das Grundgehalt abgedeckt sind. Unter bestimmten Umständen kann eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag unwirksam sein. Daher kann die Frage, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenvergütung hat und in welcher Höhe diese besteht, erst nach Prüfung der Unterlagen des Arbeitnehmers abschließend beantwortet werden.
Gemäß § 7 Abs. 4 BurlG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Vergütung für den Urlaub verlangen, den er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht nehmen konnte. Es kann jedoch wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein, dass dies innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden muss.
Erstellung von Arbeits- und
Aufhebungsverträgen
Erst im Streitfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeigt sich häufig, dass bestimmte Formulierungen nicht klar genug sind oder Klauseln, die für eine Vielzahl von Verträgen vorgefertigt wurden, unwirksam sind.
Insbesondere wenn eine Klausel vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, ist dies problematisch für den Arbeitgeber, da sie nicht im Interesse des Arbeitgebers auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert wird, sondern ersatzlos gestrichen wird oder die entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft tritt, die in der Regel arbeitnehmerfreundlicher ist, wenn die Klausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Daher wird dringend empfohlen, dass Arbeitsverträge, die wiederholt verwendet werden sollen, von einem Rechtsanwalt entworfen oder zumindest überprüft werden, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Sollten Sie wünschen, dass Ihre Verträge oder einzelne Formulierungen erstellt oder überprüft werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufhebungsverträge sind eine gute Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis außergerichtlich durch gegenseitige Vereinbarung zu beenden, was hohe Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen kann. Bei der Erstellung eines solchen Aufhebungsvertrags müssen jedoch bestimmte rechtliche Grundsätze beachtet werden.
Wenn Sie unsere Hilfe bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung.