Immobilientransaktionen (Kauf, Miete, etc.)

Anwaltsbüro Kanzlei GINSBURG bietet Beratung und Unterstützung bei Immobilientransaktionen in Deutschland.

Der Erwerb von Immobilien in Deutschland ist eine sichere Kapitalanlage und einer der begünstigenden Faktoren für den Erhalt eines deutschen Visums. Nach deutschem Recht entspricht der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung dem Erwerb eines Grundstücks oder eines Teils davon, auf dem die Immobilie errichtet ist.

Transaktionen mit Grundstücken in Deutschland werden in notarieller Form durchgeführt. Der deutsche Gesetzgeber hat sichergestellt, dass rechtliche und finanzielle Risiken für die Vertragsparteien ausgeschlossen werden. Eine solche Maßnahme ist die Vorkaufsrechtssicherung, die dem Käufer garantiert, dass das Grundstück nach Abschluss der Transaktion nicht an Dritte verkauft wird. Die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form führt zur Nichtigkeit der Immobilientransaktion.

Vor Abschluss der Transaktion ist der Notar verpflichtet, die ausgewählte Immobilie und die Rechte Dritter daran zu überprüfen. Der Abschluss erfolgt unter Beobachtung des Notars und der zuständigen Behörden. Um das Eigentum zu erwerben, muss der Käufer eine Bescheinigung der Steuerbehörden vorlegen, die die vollständige Zahlung der entsprechenden Steuer bestätigt. In Deutschland ist es auch möglich, die Immobilie durch Kredite zu finanzieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei jedem Schritt des Transaktionsprozesses.

Kontaktieren Sie uns!