Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelten Personen als Fachkräfte, die entweder eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben oder eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation besitzen, die einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung entspricht, sowie Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss.

Die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte ist eine Erlaubnis, die qualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie eine anerkannte Berufsqualifikation, ein Stellenangebot in Deutschland und Deutschkenntnisse besitzen, könnten Sie für eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte in Frage kommen.

Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Stellenangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können nicht nur Berufe ausüben, die einen Hochschulabschluss erfordern, sondern auch in Berufen tätig sein, für die eine nicht-akademische Ausbildung erforderlich ist. Dies muss ein qualifizierter Beruf sein, da Berufe mit geringer Qualifikation von diesem Einwanderungsgesetz ausgeschlossen sind.

Fachkräfte mit Berufsausbildung: Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d.h. nicht-akademischer Ausbildung, ist nicht mehr auf Mangelberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung ermöglicht die Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die ihre Qualifikation sie befähigt.

In unserer Kanzlei haben wir umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Mandanten bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte. Wir verstehen die Bedeutung der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte und sind bestrebt, jedem Mandanten eine persönliche und qualitativ hochwertige rechtliche Vertretung zu bieten.

Unser Team erfahrener Anwälte wird Sie durch jeden Schritt des Antragsprozesses für die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte führen, einschließlich:

Bestätigung Ihrer Berechtigung für eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
Überprüfung und Erstellung von Stellenangeboten und Arbeitsverträgen
Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte in Ihrem Wohnsitzland
Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte in Deutschland
Rechtliche Vertretung während des Antragsprozesses

Wenn Sie daran interessiert sind, eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte in Deutschland zu erhalten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen die rechtliche Beratung und Unterstützung, die Sie benötigen, um den Antragsprozess erfolgreich zu durchlaufen.

Wir bieten Ihnen die
rechtliche Beratung

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