Arbeitszeugnis
Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse sind besonders häufig, wenn Arbeitsverhältnisse nicht einvernehmlich beendet werden oder auf freundschaftlicher Basis auslaufen. Regelmäßig umstritten sind einerseits die Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, die oft den Gefühlen des Arbeitnehmers widerspricht, und andererseits die Wahl der Formulierungen im Zeugnis.
Wenn Sie mit dem Ihnen ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, unsicher bezüglich bestimmter Formulierungen sind oder trotz Ihrer Bitte an den Arbeitgeber kein Zeugnis erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, wie weiter vorzugehen ist.
Oftmals kann mit Unterstützung eines Rechtsanwalts eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem (ehemaligen) Arbeitgeber erzielt werden. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch im Rahmen einer Klage auf Zeugnisberichtigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.