Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und Ihre Berufsqualifikationen außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen diese möglicherweise anerkannt werden, um in Deutschland arbeiten zu können. Dieser Prozess wird als Anerkennung ausländischer Qualifikationen bezeichnet und umfasst die Bewertung Ihrer Qualifikationen durch die zuständigen deutschen Behörden.
Viele Migranten haben in ihrem Herkunftsland eine Berufsqualifikation erworben, die in Deutschland dringend benötigt wird. Deutsche Arbeitgeber haben jedoch oft Schwierigkeiten, ausländische Qualifikationen korrekt zu bewerten, was dazu führt, dass Personen mit diesen Qualifikationen keine geeignete Stelle in Deutschland finden oder in Berufen arbeiten müssen, die nicht ihren tatsächlichen Qualifikationen entsprechen. Das Anerkennungsgesetz schafft Klarheit und Transparenz und eröffnet vielen Migranten in Deutschland bessere berufliche Perspektiven.
Um eine bessere Position zu erhalten, ein höheres Gehalt zu erzielen oder einfach in Ihrem Traumberuf in Deutschland zu arbeiten, können wir Ihnen helfen, Ihre im Ausland erworbenen Studienabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für
medizinische Fachkräfte (§ 16 Aufenthaltsgesetz)
Haben Sie Ihr Studium im Ausland als Krankenpfleger/-schwester abgeschlossen und möchten Ihre Karriere in Deutschland fortsetzen? Wir können Ihnen helfen, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen.
Medizinische Fachkräfte gehören zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass für die Einreise nach Deutschland zur Arbeit als Krankenpfleger/-schwester separate Dokumente und Genehmigungen erforderlich sind, einschließlich einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Krankenpfleger/-schwestern, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben, müssen diese zunächst in Deutschland anerkennen lassen. Der Antragsteller erhält eine Aufenthaltserlaubnis, die es ihm ermöglicht, Erfahrung in einem deutschen Krankenhaus zu sammeln, die Sprache zu lernen und die Anerkennungsprüfung abzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss der Anerkennung können Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit als Krankenpfleger/-schwester in Deutschland beantragen.
Vorabzustimmung der deutschen Bundesagentur für
Arbeit
Die Vorabzustimmung ist ein notwendiger Schritt für Nicht-EU-Bürger, die ein Arbeitsvisum oder eine Blaue Karte EU beantragen möchten. Es handelt sich um eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, dass ein Nicht-EU-Bürger für eine bestimmte Stelle qualifiziert ist und dass es keine geeigneten Kandidaten innerhalb der EU für diese Position gibt.
Um eine Vorabzustimmung zu erhalten, muss der Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit ein Stellenangebot vorlegen. Das Stellenangebot muss bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B. ein Gehalt, das dem lokalen Markt entspricht oder darüber liegt, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er versucht hat, geeignete Kandidaten innerhalb der EU zu rekrutieren, bevor er die Stelle einem Nicht-EU-Bürger anbietet.
Die Bundesagentur für Arbeit wird das Stellenangebot prüfen und entscheiden, ob eine Vorabzustimmung erteilt werden soll. Wenn die Vorabzustimmung erteilt wird, kann der Nicht-EU-Bürger diese nutzen, um ein Arbeitsvisum oder eine Blaue Karte EU zu beantragen.
In unserer Kanzlei haben wir umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Mandanten bei der Erlangung von Vorabzustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir verstehen die Bedeutung dieses Schritts im Antragsprozess für ein Arbeitsvisum und sind bestrebt, jedem Mandanten eine persönliche und qualitativ hochwertige rechtliche Vertretung zu bieten.
Wenn Sie daran interessiert sind, eine Vorabzustimmung von der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erhalten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.