Abmahnung

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer bei bestimmten Fehlverhalten eine Abmahnung auszusprechen, das sie als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag betrachten.

Eine solche Abmahnung dient einerseits dazu, den Mitarbeiter über das gerügte Fehlverhalten zu informieren und ihn andererseits zu warnen, dass bei erneutem Auftreten des gerügten Verhaltens das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist und er dann mit einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen muss. Abschließend hat eine Abmahnung, idealerweise schriftlich und in der Personalakte festgehalten, auch die Funktion, Beweismittel zu sichern und zu dokumentieren.

Unter bestimmten Umständen kann eine dieser Bedingungen nicht klar erfüllt sein, mit der Folge, dass es sich lediglich um eine sogenannte Ermahnung handelt, die wiederum regelmäßig keine verhaltensbedingte Kündigung bei erneutem Fehlverhalten ermöglicht.

Da die rechtliche Wirksamkeit eines Abmahnschreibens für einen möglichen zukünftigen Rechtsstreit über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, aber auch für die berufliche Entwicklung oder Karriere des Arbeitnehmers von entscheidender Bedeutung sein kann, sollte dies nicht leichtfertig genommen werden. Insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren kann die Wirksamkeit einer früheren Abmahnung in der Personalakte über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entscheiden.

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben und nicht wissen, ob und wie Sie sich am besten dagegen verteidigen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, ob es eine außergerichtliche Lösung gibt und führen gegebenenfalls rechtliche Schritte in Ihrem Namen durch.

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